Do No Significant Harm

Ziel der EU-Taxonomie war es ursprünglich, Greenwashing zu verhindern. Nach dem Prinzip Do-No-Significant-Harm (keinen nennenswerten Schaden an nachhaltigen Entwicklungszielen anrichten) sollten Finanzmarktteilnehmer:innen klare Leitlinien für nachhaltige Finanzprodukte erhalten. Durch ihren Vorschlag betreibt  die Kommission nun aber selbst Greenwashing – mit weitreichenden Folgen. Durch ein Öko-Label für Atomkraft und fossiles Gas drohen massive Fehlinvestionen in überholte Dinosauriertechnologien. Als „Brückentechnologie“ ist fossiles Gas per Definition nicht nachhaltig: Sowohl beim Transport als auch bei der Verbrennung von fossilem Gas entstehen massive klimaschädliche Emissionen. Auch die Atomkraft bleibt weiterhin eine Gefahr für Mensch und Natur. Das Risiko von Unfällen und die ungeklärte Verwahrung von Atommüll sind nicht mit dem Do-No-Significant-Harm Prinzip vereinbar. Daran, dass Atom und Gas nicht nachhaltig sind, ändern auch die von der EU vorgeschlagenen Sonderregeln nichts. Wenn für Nachhaltigkeit bestimmte Finanzmittel in Gas- und Atomprojekte fließen, statt in einen echten, sozialökologischen Umbau Europas, dann bleiben die europäischen Klimaziele unerreichbar.

Aktion zur Taxonomie in München: Kein grüner Anstrich für Gas und Atom

Protest in München: Kein Ökolabel für Gas und Atom

Das Parlament umgangen

Nach europäischem Recht darf die Kommision wenn es bereits eine Rahmengesetzgebung gibt in Form von deligierten Rechtsakten Papiere verabschieden. Diese erlangen dann automatisch Gesetzeskraft. Die Erweiterung der Taxonomie ist als deligierter Rechtsakt angelegt. Von Seiten des EU-Parlaments gibt es heftige Kritik an diesem Vorgehen, da keine Mitbestimmung des Parlaments, als einzigem demokratisch gewählten Organ der EU gegeben ist. Nun fordern Parlamentarier:innen eine Konsultation, die neben den Regierungen der Mitgliedstaaten auch Nichtregierungsorganistationen miteinbezieht. Auch Expert:innen für EU-Recht halten die Form der Gesetzgebung für angreifbar. Sie gehen davon aus, dass die Aufnahme von Gas und Atomkraft in der Taxonomie von einer Tragweite ist, welche die Kompetenz eines „delegierten Rechtsaktes“ übersteigt. Stattdessen sei ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren nötig, in welches das EU-Parlaments einbezogen wird.

Super-Greenwash verhindern!

Um den Super-Greenwash noch zu verhindern gibt es gleich mehrere Möglichkeiten. Zum einen können das EU Parlament ein Veto einlegen. Innerhalb von vier bis sechs Monaten nach Veröffentlichung kann der Kommissionsvorschlag mit absoluter Mehrheit abgelehnt werden. Erfolgschancen gibt es durchaus: Von den Fraktionen S&D, Grüne/EFA und GUE/NGL ist ein „Nein“ zu erwarten. Auch in anderen Fraktionen, wie der konservativen EVP wächst der Unmut gegen eine Taxonomie mit Gas und Atom. Auch der der EU Ministerrat könnte den Kommissionsvorschlag ablehnen. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass die dafür nötigen 20 von 27 Stimmen zusammenkommen.

Zum anderen können Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Dabei muss es nicht nur um die Inhalte gehen. Die deutsche Bundesregierung hat sich zwar gegen Atomkraft geäußert und befürwortet ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, andererseits hat sich für Sonderregeln für fossiles Gas in der Taxonomie eingesetzt. Eine Klage bereiten Österreich und Luxemburg schon vor.

Protest vor den EU-Kommissionsbüros

Heute haben wir in München, Bonn und Berlin unter dem Motto #GrünesGasIstEineDreckigeLüge und #Don’tNukeOurClimate gegen den Vorschlag der Kommission demonstriert. Im letzten Jahr haben wir mit unserem Protest bereits verhindern können, dass die Kommission das Ökolabel für Atomkraft und fossiles Gas still und leise, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, durchsetzt. Nun erwarten wir, dass die deutsche Bundesregierung Klage gegen das Ökolabel für Atomkraft und fossiles Gas einreicht. Vom EU Parlament fordern wir, sein Veto einzulegen um Mitbestimmung zu erhalten und glaubwürdige Nachhaltigkeitskriterien ohne fossiles Gas und Atom durchzusetzen.

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