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Dass das neue Gesetz keine gute Idee ist, dürfte mittlerweile fast allen bekannt sein. Es war ein Drama mit Ansage: Schon im Koalitionsvertrag hatte die schwarz-rote Regierung festgehalten, dass sie das „Heizungsgesetz“ (eigentlich: Gebäude-Energie-Gesetz oder GEG) der Ampel-Regierung „abschaffen“ will. Ein Jahr später konnte sie dann endlich eine Einigung verkünden. Von einer „Abschaffung“ ist seitdem keine Rede mehr. Stattdessen wird das Gesetz umbenannt: Zukünftig soll es Gebäude-Modernisierungs-Gesetz (GModG) heißen. Der Name ist allerdings nicht Programm – statt Modernisierung ist das Gesetz ein Rückschritt in die fossile Vergangenheit: Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen möchte die Regierung damit wieder unbegrenzt freigeben. Sie propagiert einen steigenden Einsatz von anderen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff.

Werden Mietende wirklich geschützt?

Warum das für Gaskund:innen ein gefährliches Kostenrisiko birgt, haben wir bereits vor einigen Wochen berichtet: Weil sich immer mehr Menschen aus dem Gasnetz verabschieden und auf Wärmepumpen oder Wärmenetze umstellen, drohen den letzten Gaskund:innen bis zu 4000 Euro Mehrkosten aufgrund steigender Netznutzungsgebühren. Dazu kommen steigende Biogas- und CO2-Kosten.

Die Bundesregierung hat jetzt voller Stolz eine Lösung für dieses Problem vorgestellt: Die Kosten für teures Gas und Öl sollen in Zukunft zwischen Vermieter:in und Mieter:in geteilt werden. Aber Achtung: Das gilt nur beim Einbau einer neuen fossilen Heizung durch den oder die Vermieter:in. Alle anderen Mieter:innen – nämlich der Großteil – müssen die steigenden Preise in den nächsten Jahren weiterhin alleine tragen. Die Bundesregierung will so also den Einbau fossiler Heizungen auf sehr komplizierte Weise unattraktiv machen, von wirksamem Mieterschutz sind wir aber noch weit entfernt.

Unionsinternes Gutachten warnt vor Verfassungswidrigkeit

Weil jetzt ein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt, wird auch die Kritik härter. Der Städte- und Gemeindebund warnt vor einem Wirrwarr und einer volkswirtschaftlich ineffizienten Wärmewende. Ein Vertreter des nationalen Normenkontrollrats – ein von der Bundesregierung selbst eingesetztes Gremium zur Bekämpfung von Bürokratie – bezeichnete das Gesetz als eines der „handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die [dem Rat] in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“. Das ist kaum verwunderlich, denn die Regierung hat den Verbänden nur vier Werktage Zeit gegeben, um das 166-Seiten lange Gesetz zu verstehen und eine Stellungnahme abzugeben. Noch absurder: Nur ein Tag lag zwischen Ende der Beteiligungsfrist und dem Beschluss des Gesetzes im Bundeskabinett – Dutzende Stellungnahmen (unter anderem unsere eigene) wurden somit vermutlich einfach ignoriert.

Besonders pikant ist der neueste Debattenbeitrag: Ein Gutachten der CDU/CSU-nahen „Klima-Union“ kommt zu dem Fazit, das Gesetz sei mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig“, da fossile Heizungen über 2045 hinaus erlaubt würden und kein nachvollziehbarer Ausstiegspfad für fossile Energien im Gebäudesektor aufgezeigt wird. Ob das ausreicht, um den Beschluss des Gesetzes im Bundestag zu stoppen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

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