Durch die Kommerzialisierung von Saatgut ist weltweit ein hart umkämpfter Markt entstanden, der zum größten Teil von einer Handvoll Agrarkonzernen kontrolliert wird. Patente können diesen Trend verschärfen, da sie Unternehmen exklusiven Zugang zu wichtigen Pflanzeneigenschaften garantieren und diese so ihre Marktmacht weiter ausbauen können.
Wem gehört unser Saatgut? Patente und die Macht der Agrarkonzerne
Die pflanzengenetische Vielfalt ist die Grundlage der Pflanzenzüchtung und unserer Ernährungssicherheit. Was über Jahrtausende Allgemeingut war und allen frei zur Verfügung stand, wird zunehmend von wenigen Agrarkonzernen kontrolliert. Die Patentierung von Pflanzen ist dabei ein wichtiges strategisches Instrument, um kleine und mittelständische Unternehmen vom Markt zu drängen und die Macht weiter auszubauen. Doch mit der Vielfalt auf dem Saatgutmarkt schwindet auch die Vielfalt auf unseren Äckern und Teller.
Über Jahrtausende haben Bäuerinnen und Bauern Pflanzen bewusst ausgewählt, die besonders widerstandsfähig, geschmackvoll, schön oder ertragreich waren und diese dann vermehrt. Zufällige Veränderungen des Erbgutes und das Einkreuzen von Wildarten ließen immer neue Eigenschaften entstehen. Vor etwa 200 Jahren begannen die Menschen, gezielt unterschiedliche Pflanzen der gleichen Art zu kreuzen, um positive Pflanzeneigenschaften zu vereinen. Dadurch entstanden innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl neuer Sorten.
Bis heute baut die Pflanzenzüchtung auf diesem gemeinsamen Erbe auf. Um neue Sorten zu entwickeln, greifen Züchter:innen auf vorhandenes genetisches Material zurück. Der freie Zugang zu dieser Vielfalt ist deshalb die Grundlage jeder Züchtung. Sie ist der Werkzeugkasten, mit dem zukunftsfitte Pflanzen entstehen können, die für kommende Herausforderungen wie den Klimawandel oder neue Pflanzenkrankheiten gewappnet sind.
Wie Nutzpflanzenvielfalt vom Gemeingut zum Wirtschaftsgut wurde
Vor der Industrialisierung der Landwirtschaft waren Pflanzenzüchtung, Saatgutvermehrung und Anbau eng miteinander verbunden. Bäuerinnen und Bauern behielten einen Teil ihrer Ernte für die nächste Aussaat zurück und wählten dabei gezielt Pflanzen mit gewünschten Eigenschaften aus. Viele Menschen an unterschiedlichsten Orten waren an diesem Prozess beteiligt. Saatgut und Pflanzensetzlinge wurden weitergegeben, getauscht und weiterentwickelt. Auf diese Weise entstanden zahlreiche, an regionale Bedürfnisse angepasste Sorten. In manchen Teilen der Welt bestehen solche bäuerlichen Saatgutsysteme bis heute.
Mit der Industrialisierung der Landwirtschaft wurden Züchtung, Vermehrung und Anbau zunehmend voneinander getrennt. Pflanzenzüchtung entwickelte sich zu einem eigenständigen Wirtschaftszweig, was durchaus Vorteile mit sich brachte. Nun waren Expert:innen hauptberuflich damit beschäftigt, Sorten mit gewünschten Eigenschaften zu entwickeln. Eine Professionalisierung der Pflanzenzüchtung war die Folge. Doch damit stellte sich auch die Frage, wie die aufwendige Entwicklung neuer Sorten finanziert werden kann. Als Antwort darauf entstanden besondere Eigentumsrechte für Pflanzensorten, wie zum Beispiel in Deutschland das Sortenschutzgesetz. Es gewährt Züchter:innen zeitlich begrenzte Vermarktungsrechte an einer neu entwickelten Sorte. Zugleich blieb aber ein entscheidendes Prinzip erhalten: Andere Züchter:innen dürfen geschützte Sorten verwenden, um daraus neue Sorten zu entwickeln. Dieses sogenannte Züchterprivileg sorgt dafür, dass Pflanzenzüchtung ein fortlaufender Prozess bleiben kann.
Wie Patente die Macht der Agrarkonzerne stärken
Mit der zunehmenden Patentierung von Pflanzen seit den 1990er-Jahren erreichte die Kontrolle von Wirtschaftsunternehmen über Saatgut eine neue Stufe. Zunächst betraf dies vor allem gentechnisch veränderte Pflanzen. Inzwischen erfassen Patentansprüche jedoch Eigenschaften, die auch in traditionell gezüchteten Pflanzen vorkommen.
Patente unterscheiden sich grundlegend vom Sortenschutz. Sie schützen nicht eine konkrete Pflanzensorte, sondern eine technische Erfindung – etwa ein Verfahren, eine genetische Veränderung oder eine bestimmte Eigenschaft. Der Schutz kann sich so auf zahlreiche Pflanzen und Sorten sowie auf deren Ernte und daraus hergestellte Produkte erstrecken. Der Patentinhaber kann anderen Unternehmen die gewerbliche Nutzung untersagen oder Lizenzgebühren verlangen. Für kleine und mittelständische Züchtungsbetriebe entstehen damit erhebliche Kosten und rechtliche Unsicherheiten. Schon die Prüfung, ob eine Pflanze oder ein Merkmal von einem Patent betroffen ist, kann aufwendig sein. Aus Angst vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten verzichten Züchter:innen darauf, bestimmtes Material zu verwenden – selbst dann, wenn unklar ist, ob der Patentanspruch rechtlich überhaupt Bestand hätte.
Neue genomische Techniken drohen dieses Problem zu verschärfen. Denn durch neue Gentechnik erzeugte Eigenschaften können weiterhin patentierbar sein, obwohl vergleichbare Merkmale auch natürlich vorkommen oder durch traditionelle Züchtung entstehen können. Damit wächst die Gefahr, dass Patente zunehmend den Zugang zu genetischen Eigenschaften kontrollieren, die für die weitere Züchtung benötigt werden.
Saatgutmarkt unter Konzernkontrolle
Durch die Kommerzialisierung von Saatgut ist weltweit ein hart umkämpfter Markt entstanden, der jährlich einen Umsatz von über 50 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet. Schon längst haben große Agrarkonzerne den Saatgutmarkt als lukratives Geschäftsfeld entdeckt und investieren große Summen, um ihre Marktmacht auszubauen. Allein die vier größten Konzerne (Bayer/Deutschland, Corteva/USA, Syngenta/Schweiz und BASF/Deutschland) halten rund 56 Prozent des weltweiten Saatgutmarktes. Zugleich sind diese vier Unternehmen auch die größten Anbieter von Pestiziden mit einem Marktanteil von rund 61 Prozent. Saatgut und Ackergifte können so als miteinander verbundene Pakete vermarktet werden.
Für die Unternehmen sind vor allem globale Sorten attraktiv, die über große Regionen hinweg in hohen Stückzahlen verkauft werden und zu standardisierten, von chemisch-synthetischen Pestiziden und künstlichen Düngemitteln abhängigen Anbausystemen passen. Regionale Sorten für regionale Märkte, die an bestimmte Böden und Klimabedingungen angepasst sind und mit wenigen externen Betriebsmitteln wie Pestiziden und Düngemitteln auskommen, sind für große Unternehmen wirtschaftlich weniger attraktiv.
Apfelsorten in Deutschland: Globale Standardsorten statt regionaler Vielfalt
Je stärker Forschung, Züchtung und Vertrieb in den Händen weniger Unternehmen liegen, desto größer ist die Gefahr, dass weniger profitable Kulturen und Eigenschaften vernachlässigt werden. Diese Entwicklung begünstigt ein Ernährungssystem, das auf wenige standardisierte Pflanzen und Sorten setzt. Industrialisierte Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel bevorzugen Produkte, die sich einheitlich anbauen, ernten, lagern, transportieren und vermarkten lassen.
Am Beispiel des Apfels lässt sich dieser Verlust der Vielfalt gut nachvollziehen. Vor 150 Jahren gab es in Deutschland noch etwa 2.000 Apfelsorten. Sie unterschieden sich unter anderem in Geschmack, Reifezeit, Lagerfähigkeit und Widerstandskraft gegen Krankheiten. Viele waren an bestimmte Regionen mit spezifischen Standortbedingungen angepasst. Heute geht man davon aus, dass die Hälfte dieser Sorten bereits verschwunden ist. Im Erwerbsanbau wird von den übrigen Sorten nur ein Bruchteil genutzt. Fünf Sorten (Elstar, Jonagold, Gala, Braeburn, Pinova) nehmen rund zwei Drittel der deutschen Tafelapfelfläche ein. Alte Sorten überleben meist nur auf extensiv genutzten Streuobstwiesen, in privaten Gärten, Sammlungen und Genbanken.
Unser Einsatz für Saatgutvielfalt und gegen Pflanzenpatente
Die pflanzengenetische Vielfalt ist mehr als ein industrielles Betriebsmittel. Es ist das Ergebnis der gemeinschaftlichen Arbeit unserer Vorfahren und die Grundlage unserer Ernährung. Dieses Allgemeingut darf nicht in die Hände einiger weniger Agrarkonzerne fallen, die daraus größtmöglichen Profit auf Kosten von Vielfalt und globaler Ernährungssicherheit schlagen wollen.
Das Umweltinstitut München setzt sich schon seit vielen Jahren gegen Patente auf traditionell gezüchtete Pflanzen und für eine vielfältige, ökologische und regionale Lebensmittelproduktion ein. Mit Petitionen und E-Mail-Aktionen an deutsche und europäische Entscheidungsträger:innen, Protestaktionen vor dem Europäischen Patentamt in München und zahlreichen Einsprüchen gegen Patente auf Brokkoli, Melone und Co. kämpfen wir für ein starkes und umfassendes Verbot von Patenten auf traditionell gezüchtete Pflanzen.
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