Die Bundesregierung plant, den Einbau neuer Gasheizungen wieder unbegrenzt zu ermöglichen und setzt dabei unter anderem auf steigende Anteile erneuerbarer Gase im Netz. Für bestehende Heizungen soll eine „Grüngasquote“ den Biogasanteil im Netz steigern. Wer sich ab 2029 eine neue Gasheizung einbaut, muss zusätzlich einen Vertrag mit ebenfalls steigendem Biogas-Anteil nachweisen.

Die Studie des Fraunhofer IFAM wirft die Frage auf, in welchem Umfang diese Gase künftig tatsächlich über bestehende Gasnetze zu den Haushalten gelangen können und wie hoch die damit verbundenen Kosten ausfallen würden. Dafür wurden die Gaskosten pro Haushalt je nach verbleibender Auslastung des Gasnetzes berechnet. Kernergebnis der Studie ist, dass auch unter dem neuen Heizungsgesetz Gasnetze in Wohngebieten aller Wahrscheinlichkeit nach bis 2045 großflächig stillgelegt werden. Denn es wird deutlich, dass die Energieversorger unter realistischen Bedingungen spätestens 2045 keine wettbewerbsfähigen Gaspreise mehr anbieten können.

Der Umstieg auf Biogas funktioniert nicht, weil ein Großteil der Haushalte zu Wärmepumpen oder Wärmenetzen wechselt. Denn wenn Gasnetzbetreiber nicht mehr genug Kund:innen haben, können sie ihre Netze nicht wirtschaftlich weiterbetreiben. Dadurch steigt der Gaspreis für die verbleibenden Haushalte.

Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut, erklärt: „Steigende Gaspreise können die Energieversorger nicht unbegrenzt auf ihre Kund:innen umlegen. Die Studie zeigt, dass die Kombination aus teurem Biogas und immer höheren Netzentgelten für die meisten Menschen nicht bezahlbar sein wird. Die Grüngasquote und die Bio-Treppe führen deshalb ins Nichts.“

Viele Netzbetreiber und Städte planen schon heute die Stilllegung ihrer Gasnetze. Laut Irmisch ist das die richtige Strategie: „Der Umstieg auf Wärmepumpen und Wärmenetze funktioniert nur, wenn er frühzeitig und gut geplant wird. Das dämpft die Energiepreise und spart unserer Volkswirtschaft viel Geld.“

Gasheizungen haben in der Regel eine Lebensdauer von ungefähr 25 Jahren. Somit droht auch unter dem neuen Heizungsgesetz jede neu eingebaute Gasheizung zur Fehlinvestition zu werden. Irmisch sagt dazu: „Die Bundesregierung kann bis heute nicht erklären, wie sie die Menschen mit Biogas versorgen möchte. Die Fraunhofer IFAM-Studie zeigt nun auf: Wer sich heute in der Hoffnung auf eine Versorgung mit Biogas noch eine Gasheizung einbaut, wird auf einer teuren Investitionsruine sitzen bleiben. Das Heizungsgesetz wird damit früher oder später unweigerlich scheitern.“

Die Berechnungen von Fraunhofer IFAM zum Download finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Umweltinstituts.

 

Zurück nach oben