Nach Italien, Polen, Spanien, der Niederlande, Frankreich und Slowenien, jetzt endlich auch Deutschland! Noch diesen Monat will die Bundesregierung dem Abkommen den Rücken kehren, welches uns Milliarden an Steuergeldern für den Atom- und Kohleausstieg kostete. Der Vertrag schützt nach einer Recherche von Investigate Europe allein in Deutschland fossile Investitionen in Höhe von über 54 Milliarden Euro. Damit ist bald Schluss und das ist gut so!

Aktion zum Energiecharta Vertrag in Berlin

Wie geht es jetzt weiter?

Bereits am Mittwoch hätte im EU-Rat über die Annahme des modernisierten Vertragstextes abgestimmt werden sollen. Weil jedoch keine qualifizierte Mehrheit zustande kam, verschob die EU die Abstimmung erst auf Freitag und dann auf Montag. Doch auch nächste Woche scheint eine Sperrminorität das realistischste Szenario. Dann könnte die EU am Dienstag auf der ECT-Konferenz dem Ergebnis der Modernisierungsverhandlungen nicht zustimmen. Die einzig logische Folge ist der Austritt der EU aus dem ECT.

20 Jahre Investitionsschutzklagen?

Nach dem Austritt aus dem Vertrag tritt die sogenannte Sunset Clause, auch als Zombie-Klausel bekannt, in Kraft. Sie besagt, dass bereits getätigte Investitionen 20 Jahre lang weiterhin geschützt bleiben und über die privaten Schiedsgerichte einklagbar sind. Ein aktuelles Beispiel ist die Verurteilung Italiens zu mehr als  250 Millionen Euro Schadenersatz, weil das Land Ölbohrungen in Küstennähe verboten hat. Italien ist bereits 2016 aus dem Vertrag ausgestiegen. Doch gegen diese Zombie-Klausel können sich die Regierungen wehren: Mit einem so genannten Inter-se Abkommen könnten sich die aussteigenden Staaten untereinander zusichern, sich nicht zu verklagen. Damit würde der Spielraum für Klagen erheblich eingeschränkt.

Schiedssprüche ohnehin nicht vollstreckbar

Mit unserem aktuell veröffentlichten Rechtsgutachten konnten wir zeigen, dass auch der reformierte Vertragstext gegen EU-Recht verstößt und sowohl intra-, als auch extra-EU Verfahren die Regulierungsautonomie der Europäischen Union in einem unzulässigen Maße einschränken. Damit ließen sich Schiedssprüche ohnehin nicht ohne weiteres vollstrecken. Sollten Regierungen also verklagt werden, legen wir ihnen nahe, sich mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof zu wehren. Wie das geht, zeigen wir ihnen mit unserem Gutachten auf.

Kuhhandel inakzeptabel

Der Beschluss zum Ausstieg aus dem ECT beruht auf der “Weiterentwicklung der Handelsagenda der Ampel”. Darin wurde neben der Entscheidung zur Energiecharta eine Reihe unerfreulicher Dinge beschlossen: unter anderem die Ratifizierung von CETA noch in diesem Monat. Der Ausstieg aus dem ECT ist sowohl klimapolitisch als auch juristisch eine absolute Notwendigkeit. Dafür CETA zu ratifizieren, ist völlig unverständlich und macht die gesamte Handelsagenda der Ampel geradezu unglaubwürdig. Es wird weiter an uns liegen, die Handelspolitik kritisch zu begleiten. Doch mit diesem Erfolg im Rücken können wir mit voller Kraft weiter für eine konsequent sozial-gerechte und ökologische Handelspolitik ohne Sonderklagerechte für Konzerne kämpfen. Wir freuen uns, wenn Sie weiter dabei sind und wir gemeinsam die nächsten Erfolge feiern können.

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