Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Novelle des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Das ohnehin sehr schwache Gesetz wird damit noch weiter abgeschwächt: Ein Großteil der Unternehmen soll nun ihren eigenen Energieverbrauch nicht einmal mehr überwachen müssen. Der Schwellenwert, um Energie-Management-Systeme zu installieren, soll von aktuell 7,5 Gigawattstunden pro Jahr auf 23,6 Gigawattstunden pro Jahr angehoben werden. Zum Vergleich: Das ist mehr als das Tausendfache der Energie, die ein Haushalt für Heizen, Mobilität und Strom verbraucht. Darüber hinaus sollen große Industrieunternehmen künftig keine Pläne mehr erstellen müssen, wie sie wirtschaftliche Energiesparmaßnahmen umsetzen können. Dabei schlummert hier noch ein Potenzial von 29 Milliarden Euro an wirtschaftlichen Maßnahmen, die endlich umgesetzt werden müssen.

Weitere Abschwächungen betreffen die öffentliche Hand, die ihre eigentlich europarechtlich vorgeschriebene Vorreiterrolle nicht mehr ganz so ernst nehmen soll. Dabei könnten diese Vorgaben die überfällige Sanierung von Schulen, Schwimmbädern und Krankenhäusern entscheidend voranbringen. Stattdessen werden sie nun ersatzlos gestrichen.

Erfolg bei Rechenzentren-Regulierung

Einen großen Erfolg können wir allerdings bei den Vorgaben für Rechenzentren vermelden. Die Effizienzkennzahl PUE, die wir 2023 maßgeblich mit ins Gesetz eingebracht haben, soll wenigstens für Neubauten beim aktuellen Wert beibehalten werden. Hohe Standards für die Energieeffizienz von Rechenzentren begünstigen die hocheffiziente Flüssigkeitskühlung, die wiederum die Abwärmenutzung erleichtern. Da der Stromverbrauch von Rechenzentren in den nächsten Jahren stark steigen wird, sind hohe Effizienzstandards dort besonders wichtig.

Ein weiterer Erfolg: Meldungen an die Plattform für Abwärme bleiben wenigstens für große Unternehmen verpflichtend. Im Anfang des Jahres geleakten Referentenentwurf war diese Pflicht noch gestrichen worden. Nun ist sie wieder im Gesetz enthalten. Der Erhalt der Plattform für Abwärme in ihrer aktuellen Form war eine unserer Kernforderungen in der Stellungnahme zur Verbändeanhörung im April dieses Jahres.

Industrie-Lobbyisten werden weiterhin Druck machen

Ausgestanden ist die Diskussion um effiziente Rechenzentren, Abwärmenutzung und Vorgaben für die Industrie aber noch lange nicht. Das Gesetz soll nun im Eilverfahren dem Bundestag zugeführt werden, wo eine Heerschaar an Industrie-Lobbyisten die Abgeordneten bearbeitet, um Vorgaben für die Industrie immer weiter abzuschwächen. Wir setzen dabei nicht nur auf Fachgespräche mit den zuständigen Politiker:innen in Berlin, sondern wappnen uns auch für rechtliche Auseinandersetzungen. Die von der Bundesregierung nun beschlossenen Aufweichungen des Energiespargesetzes sind nämlich nicht mit Europarecht vereinbar und möglicherweise auch verfassungswidrig, wie uns eine juristische Stellungnahme bestätigt hat. Wir setzen daher alles daran, die Abschwächungen des EnEfG im Bundestag so weit wie möglich zu stoppen und weitere Verbesserungen zu erreichen.

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